Der Ablauf der Wahl für die German Speakers Hall of Fame erfolgt in drei Schritten:
1) Brancheninsider können jährlich vom 17.11 bis 30.11. Nominierungsvorschläge über das dann freigeschaltene Nominierungsformular online einreichen.
2) Die Liste der vorgeschlagenen Personen wird vom Präsidium der GSA e. V. hinsichtlich der Hall of Fame-Kriterien intensiv überprüft. Mit Mehrheitsbeschluss werden maximal zehn Nominierungen per geheimer Wahl ausgewählt (bei Patt entscheidet der/die Präsident/in).
3) Bis 28.02. jeden Jahres können alle Mitglieder der German Speakers Association e.V. aus der geprüften Liste ihre zwei WunschkandidatInnen in geheimer Wahl wählen. Jedes Mitglied hat zwei Stimmen.
Der Vorstand ist grundsätzlich an das Votum der Mitglieder gebunden. Er kann nur bei Vorliegen einer der folgenden Gründe per Mehrheitsentscheid davon abweichen und das Ranking verändern:
a) Ein gewählter Kandidat muss vorgezogen werden, wenn er schon mindestens zweimal aufgestellt war, von den Mitgliedern noch nicht gewählt wurde aber nach Ansicht der Mehrheit des Vorstands bei der kommenden Auszeichnung in die GSA Hall of Fame aufgenommen gehört.
b) Es wurde bekannt, dass ein aufgestellter Kandidat das Wahlverfahren durch (eine Art) Wahlkampf oder durch sonstige unlautere Mittel zu beeinflussen versucht hat.
c) Um Schaden von der GSA Hall of Fame abzuwenden.
Dann erst werden die maximal zwei (durch Vorstandsbeschluss im Ausnahmefall maximal drei) Kandidaten mit den meisten Mitglieder-Stimmen benachrichtigt und im Falle ihrer Absage per Nachrückverfahren die endgültigen Finalisten ermittelt.
Die Bekanntgabe und Aufnahme in die GSA Hall of Fame erfolgt erst im Rahmen des Black & White Gala-Abends bei der Internationalen GSA Convention.